Visum - Flughafen Split

Bevor Sie Ihren Flug nach Split (SPU) buchen, erkundigen Sie sich über die Einreisebestimmungen für Kroatien. Die Visumspflicht hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsdauer und dem Reisezweck ab.

Einreisebedingungen für Kroatien

Die Einreisebestimmungen für Kroatien variieren je nach Staatsangehörigkeit. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft oder dem Konsulat von Kroatien über die geltenden Visabestimmungen.

Kroatien gehört zum Schengen-Raum. EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass frei einreisen. Drittstaatsangehörige sollten prüfen, ob sie ein Schengen-Visum benötigen.

Visaarten

  • Touristenvisum: für Kurzaufenthalte (Tourismus, Familienbesuche)
  • Geschäftsvisum: für berufliche Reisen nach Kroatien
  • Transitvisum: für Umsteigeverbindungen am Flughafen SPU
  • Studentenvisum: für ein Studium in Kroatien
  • Langzeitvisum: für Aufenthalte über 90 Tage

Erforderliche Dokumente

  • Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit nach Rückreisedatum
  • Aktuelle Passfotos nach Vorgabe
  • Unterkunftsnachweis und Rückflugticket
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Reisekrankenversicherung